Medikamente im Rettungsdienst: Welche Vorgabe gilt in deinem Bundesland?
Stand der Übersicht: Oktober 2026 · 13 Quellen in Status 4
Im deutschen Rettungsdienst gibt es keine bundesweit einheitliche Medikamentenliste. Was du als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter im Rahmen des § 2a NotSanG geben darfst, steht in der Vorgabe deiner Ärztlichen Leitung Rettungsdienst – und die ist von Land zu Land, teils sogar von Kreis zu Kreis, verschieden. Genau deshalb hinterlegt Status 4 13 Quellen einzeln: Du stellst deine Region einmal ein, und die App zeigt nur noch deren Dosierungen. Nichts wird vermischt, jede Angabe trägt ihre Quelle mit.
Übersicht nach Bundesland
| Bundesland | Quelle in Status 4 | Herausgeber |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025); Handlungsempfehlungen NotSan BW | ÄLRD der sechs Länder; Sozialministerium BW |
| Bayern | Medikamente nach § 2a NotSanG Bayern | ÄLRD Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern |
| Berlin | Medizinische Handlungsanweisungen der Berliner Notfallrettung | ÄLRD Berlin / Berliner Feuerwehr |
| Brandenburg | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025) | ÄLRD der sechs Länder |
| Bremen | NUN-Versorgungspfade (Niedersachsen / Bremen) | AG NUN, Landesverband ÄLRD Niedersachsen / Bremen |
| Hamburg | Algorithmen der Notfallsanitäterausbildung Hamburg | Feuerwehr Hamburg, Ärztliche Leitung Rettungsdienst |
| Hessen | Hessen-Algorithmen für Notfallsanitäter; zusätzlich MKK-Algorithmen für den Main-Kinzig-Kreis | Hessisches Sozialministerium; RDZV Main-Kinzig |
| Mecklenburg-Vorpommern | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025) | ÄLRD der sechs Länder |
| Niedersachsen | NUN-Versorgungspfade (Niedersachsen / Bremen) | AG NUN, Landesverband ÄLRD Niedersachsen / Bremen |
| Nordrhein-Westfalen | Gemeinsames Kompendium Rettungsdienst; SAA und BPR – Medikamente | Ärztliche Leitungen Rettungsdienst in NRW; ÄLRD der sechs Länder |
| Rheinland-Pfalz | Behandlungsalgorithmen NotSan Rheinland-Pfalz | AG Ausbildungsalgorithmen NotSan RLP |
| Saarland | Keine landeseigene Quelle in der App – hier greifen die bundesweiten DBRD-Musteralgorithmen 2026 | Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. |
| Sachsen | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025) | ÄLRD der sechs Länder |
| Sachsen-Anhalt | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025) | ÄLRD der sechs Länder |
| Schleswig-Holstein | Handlungsempfehlungen Rettungsdienst Schleswig-Holstein | UAG des AK Ärztliche Leiter RD, Träger des Rettungsdienstes SH |
| Thüringen | Verfahrensanweisungen des Thüringer Rettungsdienstes | Landesärztekammer Thüringen, LV ÄLRD Thüringen, agtn e. V., KV Thüringen |
| Bundesweit | DBRD-Musteralgorithmen 2026 (Version 11.2) | Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. |
Verbindlich ist immer die Vorgabe deines Trägers. Status 4 gibt die jeweilige Quelle mit Stand und Fundstelle an, damit du im Zweifel im Original nachsehen kannst.
Was in der Medikamentenansicht steht
- Dosierung nach der eingestellten Quelle – getrennt für Erwachsene und Kinder, mit Applikationsweg
- Indikationen, Kontraindikationen und Wechselwirkungen in der Formulierung der Quelle
- Wirkmechanismus und Pharmakokinetik: Wirkungsbeginn, Wirkdauer, Halbwertszeit, Elimination
- Dosistabellen nach Gewichts- und Altersklasse mit Rechenweg im Klartext und Aufziehvolumen – zum Ablesen und Nachvollziehen, keine Blackbox
- Quellenangabe unter jedem Eintrag – Dokument, Herausgeber und Stand
Warum die Trennung der Quellen wichtig ist
Eine App, die alle Vorgaben zu einer Durchschnittsliste verrührt, hilft niemandem: Die Dosierungen unterscheiden sich real zwischen den Ländern, und was in einem Kreis freigegeben ist, kann im Nachbarkreis fehlen. Status 4 zeigt deshalb nie eine Mischung, sondern immer genau eine Quelle – die, die du eingestellt hast. Wechselst du das Bundesland, wechselt die komplette Datenbasis mit.
Kein Medizinprodukt
Status 4 ist ein Nachschlagewerk und Lernwerkzeug für ausgebildetes und in Ausbildung befindliches Rettungsdienstpersonal. Die App ist kein Medizinprodukt nach Verordnung (EU) 2017/745 und gibt keine patientenbezogenen Handlungsempfehlungen. Details im Haftungsausschluss.
Deine Region einmal einstellen, dann passt der Rest.