Medikamente im Rettungsdienst: Welche Vorgabe gilt in deinem Bundesland?
Stand der Übersicht: November 2026 · 12 Quellen in Status 4
Im deutschen Rettungsdienst gibt es keine bundesweit einheitliche Medikamentenliste. Was du als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter im Rahmen des § 2a NotSanG geben darfst, steht in der Vorgabe deiner Ärztlichen Leitung Rettungsdienst – und die ist von Land zu Land, teils sogar von Kreis zu Kreis, verschieden. Genau deshalb hinterlegt Status 4 12 Quellen einzeln: Du stellst deine Region einmal ein, und die App zeigt nur noch deren Dosierungen. Nichts wird vermischt, jede Angabe trägt ihre Quelle mit.
Übersicht nach Bundesland
| Bundesland | Quelle in Status 4 | Herausgeber |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025) | ÄLRD der sechs Länder |
| Bayern | Medikamente nach § 2a NotSanG Bayern | ÄLRD Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern |
| Berlin | Medizinische Handlungsanweisungen der Berliner Notfallrettung | ÄLRD Berlin / Berliner Feuerwehr |
| Brandenburg | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025) | ÄLRD der sechs Länder |
| Bremen | NUN-Versorgungspfade (Niedersachsen / Bremen) | AG NUN, Landesverband ÄLRD Niedersachsen / Bremen |
| Hamburg | Algorithmen der Notfallsanitäterausbildung Hamburg | Feuerwehr Hamburg, Ärztliche Leitung Rettungsdienst |
| Hessen | Hessen-Algorithmen für Notfallsanitäter; zusätzlich MKK-Algorithmen für den Main-Kinzig-Kreis | Hessisches Sozialministerium; RDZV Main-Kinzig |
| Mecklenburg-Vorpommern | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025) | ÄLRD der sechs Länder |
| Niedersachsen | NUN-Versorgungspfade (Niedersachsen / Bremen) | AG NUN, Landesverband ÄLRD Niedersachsen / Bremen |
| Nordrhein-Westfalen | Gemeinsames Kompendium Rettungsdienst; SAA und BPR – Medikamente | Ärztliche Leitungen Rettungsdienst in NRW; ÄLRD der sechs Länder |
| Rheinland-Pfalz | Behandlungsalgorithmen NotSan Rheinland-Pfalz | AG Ausbildungsalgorithmen NotSan RLP |
| Saarland | Keine landeseigene Medikamentenquelle in der App – angezeigt wird als Referenz die bundesweite Musterquelle (DBRD-Musteralgorithmen 2026); verbindlich ist die Vorgabe deines Trägers | Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. |
| Sachsen | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025) | ÄLRD der sechs Länder |
| Sachsen-Anhalt | SAA und BPR – Medikamente (6-Länder-Arbeitsgruppe, 2025) | ÄLRD der sechs Länder |
| Schleswig-Holstein | Handlungsempfehlungen Rettungsdienst Schleswig-Holstein | UAG des AK Ärztliche Leiter RD, Träger des Rettungsdienstes SH |
| Thüringen | Verfahrensanweisungen des Thüringer Rettungsdienstes | Landesärztekammer Thüringen, LV ÄLRD Thüringen, agtn e. V., KV Thüringen |
| Bundesweit | DBRD-Musteralgorithmen 2026 (Version 11.2) | Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. |
Verbindlich ist immer die Vorgabe deines Trägers. Status 4 gibt die jeweilige Quelle mit Stand und Fundstelle an, damit du im Zweifel im Original nachsehen kannst.
Was in der Medikamentenansicht steht
- Dosierung nach der eingestellten Quelle – getrennt für Erwachsene und Kinder, mit Applikationsweg
- Indikationen, Kontraindikationen und Wechselwirkungen in der Formulierung der Quelle
- Wirkmechanismus und Pharmakokinetik: Wirkungsbeginn, Wirkdauer, Halbwertszeit, Elimination
- Dosierungstabellen nach Gewichts- und Altersklasse so, wie die Quelle sie publiziert – zum Ablesen und Nachvollziehen
- Quellenangabe unter jedem Eintrag – Dokument, Herausgeber und Stand
Warum die Trennung der Quellen wichtig ist
Eine App, die alle Vorgaben zu einer Durchschnittsliste verrührt, hilft niemandem: Die Dosierungen unterscheiden sich real zwischen den Ländern, und was in einem Kreis freigegeben ist, kann im Nachbarkreis fehlen. Status 4 zeigt deshalb nie eine Mischung, sondern immer genau eine Quelle – die, die du eingestellt hast. Wechselst du das Bundesland, wechselt die komplette Datenbasis mit.
Wofür Status 4 gedacht ist
Status 4 ist ein Nachschlagewerk und eine Lernhilfe: Die App zeigt die Vorgaben der Herausgeber mit Quellenangabe und gibt keine patientenbezogenen Empfehlungen. Verbindlich sind die ärztliche Anordnung und die Vorgaben deines ÄLRD. Details unter Zweckbestimmung.
Deine Region einmal einstellen, dann passt der Rest.